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Führerscheinklassen  

Antragstellung

Für die Antragstellung bei der Behörde werden folgende Unterlagen benötigt: Biometrisches Lichtbild Sehtest Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (LSM) Die Behörde erhebt eine Bearbeitungsgebühr von 43,40 € für den Ersterwerb einer Führerscheinklasse und 42,60 € für die Klasse M oder einen Antrag auf Erweiterung eines vorhandenen Führerscheins. Hinzukommt eine Gebühr von 4,85 € für die Zusendung...

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Begleitetes Fahren mit 17

Das Begleitete Fahren mit 17 ist der Erwerb der Führerscheinklasse B mit 17 Jahren. Die Ausbildung unterscheidet sich nicht zu der der Führerscheinklasse B. Der einzige Unterschied ist, dass der Bewerber um diese Führerscheinklasse bis zum 18. Lebensjahr ein Kraftfahrzeug der Klasse B/BE nur unter Begleitung einer eingetragenen Begleitperson führen darf. Die Begleitperson muss folgende...

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Führerscheinklasse A begrenzt

Die Führerscheinklasse A beschränkt oder A18 berechtigt zum Führen eines Kraftrades mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm und einer maximalen Leistung von 25 kW. Wobei das Verhältnis zwischen Masse und Leistung 0,16 kW/kg nicht überschritten werden darf. Nachdem man diese Führerscheinklasse zwei Jahre besitzt, entfallen die Beschränkungen und es dürfen auch unbeschränkte Krafträder...

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Führerschein Klasse M

Die Führerscheinklasse M berechtigt zum Führen eines Kleinkraftrades mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h. Außerdem dürfen mit dieser Klasse laut § 76 FeV auch Kleinkrafträder der ehemaligen DDR, die bis zum 28.02.1992 erstmalig in den Verkehr gekommen sind, gefahren werden. Den Führerschein kann man ab...

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Theoretische Ausbildung

Wenn Sie sich entschließen, Ihren Führerschein bei uns zu machen, können Sie sicher sein, dass Sie in einer gemütlichen kleinen Gruppe unterkommen werden und darin entspannt lernen können. Der theoretische Grundstoff ist für alle Führerscheinklassen gleich und umfasst Vorfahrts-und Verkehrsregeln, Geschwindigkeit, Abstand, Verkehrs- beobachtung und Straßenverkehrssysteme. (um nur einige der theoretischen Themen zu nennen) Sie...

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Führerscheinklasse A1

Die Führerscheinklasse A1 berechtigt zum Führen eines Leichtkraftrades mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer maximalen Leistung von 11 kW. Bis zum 18. Lebensjahr darf das Kraftfahrzeug keine Höchstgeschwindigkeit aufweisen, die über 80 km/h liegt. Den Führerschein kann man ab Vollendung des 16. Lebensjahrs ausgehändigt bekommen. Mindestalter: 15,5 Jahre Theoretische Prüfung:...

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Führerscheinklasse BE – Fahren mit Anhänger

Die Führerscheinklasse BE berechtigt zum Führen einer Fahrzeugkombination aus einem Fahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, welche nicht unter die Führerscheinklasse B fällt. Nach Vollendung des 18. Lebensjahr kann man den Führerschein der Klasse BE ausgehändigt bekommen. Mindestalter: 16,5 Jahre (Siehe Begleitetes Fahren mit 17) Praktische Prüfung: 1 Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres...

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Führerschein Klasse B

Die Führerscheinklasse B berechtigt zum Führen eines Kraftfahrzeugs, außer Krafträder mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3.500 kg und ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg. Es dürfen jedoch auch mehr als 750 kg angehangen werden, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers unter oder gleich der Leermasse des Zugfahrzeugs ist und beide...

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Führerscheinklasse A

Die Führerscheinklasse A wird in zwei unterschiedliche Kategorien eingeteilt. Während die Klasse A beschränkt nur das Fahren von Motorrädern, die eine Nennleistung von maximal 26KW / 34 PS berechtigt, darf man mit dem Führerschein der Klasse A unbeschränkt alle Motorräder ohne jegliche Leistungsbeschränkung fahren.

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