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	<title>Fahrschule Witte</title>
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	<description>mit Kompetenz schnell zum Führerschein</description>
	<lastBuildDate>Sun, 27 Nov 2011 14:54:34 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Antragstellung</title>
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		<pubDate>Sun, 27 Nov 2011 14:04:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marian</dc:creator>
				<category><![CDATA[Führerscheinklassen]]></category>

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		<description><![CDATA[Für die Antragstellung bei der Behörde werden folgende Unterlagen benötigt: Biometrisches Lichtbild Sehtest Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (LSM) Die Behörde erhebt eine Bearbeitungsgebühr von 43,40 € für den Ersterwerb einer Führerscheinklasse und 42,60 € für die Klasse M oder einen Antrag auf Erweiterung eines vorhandenen Führerscheins. Hinzukommt eine Gebühr von 4,85 € für die Zusendung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Für die Antragstellung bei der Behörde werden folgende Unterlagen benötigt:</p>
<ul>
<li><strong>Biometrisches Lichtbild</strong></li>
</ul>
<ul>
<li><strong>Sehtest</strong></li>
</ul>
<ul>
<li><strong> Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (LSM)</strong></li>
</ul>
<p>Die Behörde erhebt eine Bearbeitungsgebühr von 43,40 € für den Ersterwerb einer Führerscheinklasse und 42,60 € für die Klasse M oder einen Antrag auf Erweiterung eines vorhandenen Führerscheins. Hinzukommt eine Gebühr von 4,85 € für die Zusendung des Führerscheins. So ersparen Sie sich lange Wartezeiten und Wege zur Behörde.</p>
<p>In regelmäßigen Abständen haben Sie in unseren Räumlichkeiten  die Möglichkeit,  alle für die Antragstellung relevanten Unterlagen abzugegen.</p>
<p><strong>Theoretische Ausbildung</strong></p>
<p>Der theoretische Unterricht wird nach § 4 (1) Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO) durchgeführt und richtet sich nach dem entsprechenden Rahmenlehrplan (Anlage1). Dieser sieht im Grundstoff, welcher für alle Klassen gleich ist, 12 verkehrsrechtlich allgemeine Themen vor. Für die jeweils beantragte Führerscheinklasse, kommt dann noch der dementsprechende Zusatzstoff nach § 4 (2) FahrschAusbO hinzu (Anlage 2).</p>
<p>Sie haben bei uns die Möglichkeit, bis zu 5 Mal in der Woche am theoretischen Unterricht teilzunehmen. Die entsprechenden Termine und Themen entnehmen Sie bitte dem aktuellen Terminkalender. Ansonsten eröffnen wir auch bei Bedarf einen Sonderkurs (z.B. Ferienkurs). Für weitere Fragen stehen wir ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch zu Verfügung!</p>
<p><strong>Praktische Ausbildung</strong></p>
<p>Die praktische Ausbildung wird nach § 5 Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO) durchgeführt. Die Anzahl der zu fahrenden Übungsstunden ist nicht vorgeschrieben, sondern hängt von den jeweiligen Fähigkeiten und Fertigkeiten des Bewerbers ab.<br />
Vorgeschrieben sind jedoch nach Abs. 4 Sonderfahrstunden für die jeweilige Führerscheinklasse.</p>
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		</item>
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		<title>Begleitetes Fahren mit 17</title>
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		<pubDate>Sun, 27 Nov 2011 14:02:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marian</dc:creator>
				<category><![CDATA[Führerscheinklassen]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Begleitete Fahren mit 17 ist der Erwerb der Führerscheinklasse B mit 17 Jahren. Die Ausbildung unterscheidet sich nicht zu der der Führerscheinklasse B. Der einzige Unterschied ist, dass der Bewerber um diese Führerscheinklasse bis zum 18. Lebensjahr ein Kraftfahrzeug der Klasse B/BE nur unter Begleitung einer eingetragenen Begleitperson führen darf. Die Begleitperson muss folgende [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Begleitete Fahren mit 17 ist der Erwerb der Führerscheinklasse B mit 17 Jahren. Die Ausbildung unterscheidet sich nicht zu der der Führerscheinklasse B.</p>
<p>Der einzige Unterschied ist, dass der Bewerber um diese Führerscheinklasse bis zum 18. Lebensjahr ein Kraftfahrzeug der Klasse B/BE nur unter Begleitung einer eingetragenen Begleitperson führen darf.<br />
<br />
<strong>Die Begleitperson muss folgende Kriterien erfüllen:</strong></p>
<ul>
<li> 30 Jahre oder älter ist</li>
</ul>
<ul>
<li> seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B (früher: Klasse 3) besitzt und</li>
</ul>
<ul>
<li> nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister (Flensburger „Verkehrssünderdatei“) hat</li>
</ul>
<p>Der Bewerber erhält nach bestandener praktischer Prüfung eine Fahrberechtigung ausgestellt, in der auch alle Begleiter aufgeführt sind &#8211; nur die dort genannten Personen dürfen den Bewerber begleiten.</p>
<p>Mit dieser Fahrberechtigung darf er jedoch ein Kraftfahrzeug der Klasse S, M und L ohne Begleiter führen. Mit dem 18. Geburtstag wird dann der Kartenführerschein ausgehändigt und es darf ein Kraftfahrzeug der Klasse B auch ohne Begleiter gefahren werden.</p>
<p>Die Probezeit beginnt jedoch schon mit dem Bestehen der praktischen Fahrprüfung. Mehr Informationen zum Begleiteten Fahren mit 17 kann man auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (<a href="http://www.bf17.de/">http://www.bf17.de/</a>) nachlesen.</p>
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		</item>
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		<title>Führerscheinklasse A begrenzt</title>
		<link>http://www.fahrschule-ralf-witte.de/fuhrerscheinklasse-a-begrenz/</link>
		<comments>http://www.fahrschule-ralf-witte.de/fuhrerscheinklasse-a-begrenz/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 27 Nov 2011 13:43:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marian</dc:creator>
				<category><![CDATA[Führerscheinklassen]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Führerscheinklasse A beschränkt oder A18 berechtigt zum Führen eines Kraftrades mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm und einer maximalen Leistung von 25 kW. Wobei das Verhältnis zwischen Masse und Leistung 0,16 kW/kg nicht überschritten werden darf. Nachdem man diese Führerscheinklasse zwei Jahre besitzt, entfallen die Beschränkungen und es dürfen auch unbeschränkte Krafträder [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Führerscheinklasse A beschränkt oder A18 berechtigt zum Führen eines Kraftrades mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm und einer maximalen Leistung von 25 kW. Wobei das Verhältnis zwischen Masse und Leistung 0,16 kW/kg nicht überschritten werden darf. Nachdem man diese Führerscheinklasse zwei Jahre besitzt, entfallen die Beschränkungen und es dürfen auch unbeschränkte Krafträder geführt werden. Den Führerschein der Klasse A beschränkt kann mit Vollendung des 18. Lebensjahrs ausgehändigt bekommen.</p>
<p><strong>Mindestalter:</strong> 17,5 Jahre</p>
<p><strong>Theoretische Prüfung:</strong> 3 Monate vor Vollendung des 18. Lebensjahres möglich</p>
<p><strong>Praktische Prüfung:</strong> 1 Monat vor Vollendung des 18. Lebensjahres möglich</p>
<p><strong>Ausbildung:</strong></p>
<ul>
<li> Theoretische Ausbildung: Ersterwerb: 12 x Grundstoff á 90 Minuten</li>
</ul>
<ul>
<li> Erweiterung eines Führerscheins:   6 x Grundstoff á 90 Minuten</li>
</ul>
<ul>
<li> 4 x Klassenspezifisch á 90 Minuten</li>
</ul>
<ul>
<li> Praktische Ausbildung: gemäß § 5 FahrschAusbO</li>
</ul>
<ul>
<li> 5 Sonderfahrstunden á 45 Minuten Überland</li>
</ul>
<ul>
<li> 4 Sonderfahrstunden á 45 Minuten Autobahn</li>
</ul>
<ul>
<li> 3 Sonderfahrstunden á 45 Minuten Dämmerung</li>
</ul>
<p>Hat der Bewerber die Klasse A1 im Vorbesitz, so halbieren sich die Sonderfahrstunden in folgendem Umfang:</p>
<ul>
<li> 3 Sonderfahrstunden á 45 Minuten Überland</li>
</ul>
<ul>
<li> 2 Sonderfahrstunden á 45 Minuten Autobahn</li>
</ul>
<ul>
<li> 1 Sonderfahrstunden á 45 Minuten Dämmerung</li>
</ul>
<p><strong>Einschluss:</strong> Klasse M, A1</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Führerschein Klasse M</title>
		<link>http://www.fahrschule-ralf-witte.de/fuhrerschein-klasse-m/</link>
		<comments>http://www.fahrschule-ralf-witte.de/fuhrerschein-klasse-m/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 16 Oct 2010 16:40:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marian</dc:creator>
				<category><![CDATA[Führerscheinklassen]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Führerscheinklasse M berechtigt zum Führen eines Kleinkraftrades mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h. Außerdem dürfen mit dieser Klasse laut § 76 FeV auch Kleinkrafträder der ehemaligen DDR, die bis zum 28.02.1992 erstmalig in den Verkehr gekommen sind, gefahren werden. Den Führerschein kann man ab [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Führerscheinklasse M berechtigt zum Führen eines Kleinkraftrades mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h. Außerdem dürfen mit dieser Klasse laut § 76 FeV auch Kleinkrafträder der ehemaligen DDR, die bis zum 28.02.1992 erstmalig in den Verkehr gekommen sind, gefahren werden. Den Führerschein kann man ab Vollendung des 16. Lebensjahrs ausgehändigt bekommen.</p>
<p><strong>Mindestalter</strong>:  15,5 Jahre</p>
<p><strong>Theoretische Prüfung:</strong> 3 Monate vor Vollendung des 16. Lebensjahres möglich</p>
<p><strong>Praktische Prüfung:</strong> 1 Monat vor Vollendung des 16. Lebensjahres möglich</p>
<p><strong>Ausbildung:</strong><br />
Theoretische Ausbildung: 12 x Grundstoff á 90 Minuten<br />
2 x Klassenspezifisch á 90 Minuten</p>
<p><strong>Praktische Ausbildung:</strong> gemäß § 5 FahrschAusbO<br />
keine Sonderfahrstunden</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Theoretische Ausbildung</title>
		<link>http://www.fahrschule-ralf-witte.de/theoretische-ausbildung/</link>
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		<pubDate>Sat, 16 Oct 2010 16:29:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marian</dc:creator>
				<category><![CDATA[Führerscheinklassen]]></category>

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		<description><![CDATA[Wenn Sie sich entschließen, Ihren Führerschein bei uns zu machen, können Sie sicher sein, dass Sie in einer gemütlichen kleinen Gruppe unterkommen werden und darin entspannt lernen können. Der theoretische Grundstoff ist für alle Führerscheinklassen gleich und umfasst Vorfahrts-und Verkehrsregeln, Geschwindigkeit, Abstand, Verkehrs- beobachtung und Straßenverkehrssysteme. (um nur einige der theoretischen Themen zu nennen) Sie [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn Sie sich entschließen, Ihren Führerschein bei uns zu machen, können Sie sicher sein, dass Sie in einer gemütlichen kleinen Gruppe unterkommen werden und darin entspannt lernen können.</p>
<p>Der theoretische Grundstoff ist für alle Führerscheinklassen gleich und umfasst Vorfahrts-und Verkehrsregeln, Geschwindigkeit, Abstand, Verkehrs-<br />
beobachtung und Straßenverkehrssysteme.  (um nur einige der theoretischen Themen zu nennen)</p>
<p>Sie haben die Möglichkeit bis zu 5x in der Woche am theoretischen Unterricht teil- zunehmen.</p>
<p>Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung. Sie können uns natürlich auch telefonisch oder per E-Mail erreichen.﻿<br />
<br />
<strong>Erforderliche Unterlagen zur Antragstellung der Führerscheinklassen B, BE, A, A1 und M</strong></p>
<ul class="bullet-check">
<li>Lichtbild (biometrisch)</li>
</ul>
<ul class="bullet-check">
<li>Kopie eines gültigen Personalausweises</li>
</ul>
<ul class="bullet-check">
<li>Sehtestbescheinigung</li>
</ul>
<ul class="bullet-check">
<li>Nachweis über die Teilnahme an<br />
einem Lehrgang für lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (LSM)</li>
</ul>
<ul class="bullet-check">
<li>Zusätzlich wird von der Führerscheinstelle eine Bearbeitungsgebühr von 43,40 € erhoben.<br />
Für eine Führerscheinerweiterung (z.Bsp. Auto auf Motorrad) ist ein erneuter LSM-Schein nicht mehr erforderlich.<br />
Die Bearbeitungsgebühr beträgt dann anstatt die 43,40 € nur noch 42,60 €.</li>
</ul>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Führerscheinklasse A1</title>
		<link>http://www.fahrschule-ralf-witte.de/fuhrerscheinklasse-a1/</link>
		<comments>http://www.fahrschule-ralf-witte.de/fuhrerscheinklasse-a1/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 16 Oct 2010 16:29:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marian</dc:creator>
				<category><![CDATA[Führerscheinklassen]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.fahrschule-ralf-witte.de/?p=19</guid>
		<description><![CDATA[Die Führerscheinklasse A1 berechtigt zum Führen eines Leichtkraftrades mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer maximalen Leistung von 11 kW. Bis zum 18. Lebensjahr darf das Kraftfahrzeug keine Höchstgeschwindigkeit aufweisen, die über 80 km/h liegt. Den Führerschein kann man ab Vollendung des 16. Lebensjahrs ausgehändigt bekommen. Mindestalter: 15,5 Jahre Theoretische Prüfung: [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Führerscheinklasse A1 berechtigt zum Führen eines Leichtkraftrades mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer maximalen Leistung von 11 kW. Bis zum 18. Lebensjahr darf das Kraftfahrzeug keine Höchstgeschwindigkeit aufweisen, die über 80 km/h liegt. Den Führerschein kann man ab Vollendung des 16. Lebensjahrs ausgehändigt bekommen.</p>
<p><strong>Mindestalter:</strong> 15,5 Jahre</p>
<p><strong>Theoretische Prüfung:</strong> 3 Monate vor Vollendung des 16. Lebensjahres möglich</p>
<p><strong>Praktische Prüfung: </strong>1 Monat vor Vollendung des 16. Lebensjahres möglich</p>
<p><strong>Ausbildung:</strong><br />
Theoretische Ausbildung: 12 x Grundstoff á 90 Minuten<br />
4 x Klassenspezifisch á 90 Minuten</p>
<p><strong>Praktische Ausbildung gemäß § 5 FahrschAusbO:</strong></p>
<ul>
<li> 5 Sonderfahrstunden á 45 Minuten Überland</li>
</ul>
<ul>
<li> 4 Sonderfahrstunden à 45 Minuten Autobahn</li>
</ul>
<ul>
<li> 3 Sonderfahrstunden á 45 Minuten Dämmerung</li>
</ul>
<p><strong>Einschluss:</strong> Klasse M</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Führerscheinklasse BE &#8211; Fahren mit Anhänger</title>
		<link>http://www.fahrschule-ralf-witte.de/fuhrerscheinklasse-be-fahren-mit-anhanger/</link>
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		<pubDate>Sat, 16 Oct 2010 16:28:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marian</dc:creator>
				<category><![CDATA[Führerscheinklassen]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Führerscheinklasse BE berechtigt zum Führen einer Fahrzeugkombination aus einem Fahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, welche nicht unter die Führerscheinklasse B fällt. Nach Vollendung des 18. Lebensjahr kann man den Führerschein der Klasse BE ausgehändigt bekommen. Mindestalter: 16,5 Jahre (Siehe Begleitetes Fahren mit 17) Praktische Prüfung: 1 Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Führerscheinklasse BE berechtigt zum Führen einer  Fahrzeugkombination aus einem Fahrzeug der Klasse B und einem Anhänger,  welche nicht unter die Führerscheinklasse B fällt. Nach Vollendung des  18. Lebensjahr kann man den Führerschein der Klasse BE ausgehändigt  bekommen.</p>
<p style="text-align: center;"><img class="alignnone size-full wp-image-17" title="Führerscheinklasse BE" src="http://www.fahrschule-ralf-witte.de/wp-content/uploads/2010/10/fuehrerscheinklasse-be-content.jpg" alt="Führerscheinklasse BE" width="566" height="320" /></p>
<p><strong>Mindestalter:</strong> 16,5 Jahre (Siehe Begleitetes Fahren mit 17)<br />
<strong>Praktische Prüfung:</strong> 1 Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres möglich</p>
<p><strong>Ausbildung:</strong></p>
<ul>
<li> Theoretische Ausbildung keine theoretische Ausbildung erforderlich</li>
</ul>
<p><strong>Praktische Ausbildung: gemäß § 5 FahrschAusbO</strong></p>
<ul>
<li> 3 Sonderfahrstunden á 45 Minuten Überland</li>
</ul>
<ul>
<li> 1 Sonderfahrstunden á 45 Minuten Autobahn</li>
</ul>
<ul>
<li> 1 Sonderfahrstunden á 45 Minuten Dämmerung</li>
</ul>
<p><strong>Einschluss:</strong> kein</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>ASF &#8211; Aufbauseminar für Fahranfänger, die in der Probezeit auffällig geworden sind</title>
		<link>http://www.fahrschule-ralf-witte.de/asf-aufbauseminar-fur-fahranfanger-die-in-der-probezeit-auffallig-geworden-sind/</link>
		<comments>http://www.fahrschule-ralf-witte.de/asf-aufbauseminar-fur-fahranfanger-die-in-der-probezeit-auffallig-geworden-sind/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 16 Oct 2010 16:24:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marian</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aufbauseminare]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.fahrschule-ralf-witte.de/?p=12</guid>
		<description><![CDATA[Jeder, der erstmalig einen Führerschein erwirbt (ausgenommen Klassen M, L, S, T), bekommt diesen auf Probe erteilt. In der Regel dauert die Probezeit, wenn sich der Fahranfänger nichts zuschulden kommen lässt, dabei 2 Jahre. Sollte in dieser Zeit jedoch ein Verstoß von der Behörde registriert werden, so wird ein Aufbauseminar angeordnet. Diese Anordnung der Behörde, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Jeder, der erstmalig einen Führerschein erwirbt (ausgenommen Klassen M, L, S, T), bekommt diesen auf Probe erteilt. In der Regel dauert die Probezeit, wenn sich der Fahranfänger nichts zuschulden kommen lässt, dabei 2 Jahre. Sollte in dieser Zeit jedoch ein Verstoß von der Behörde registriert werden, so wird ein Aufbauseminar angeordnet.</p>
<p>Diese Anordnung der Behörde, an einem ASF teilzunehmen, ist mit einer Frist versehen, an die man sich halten muss. Sollte der Fahranfänger diesem Termin nicht nachkommen, so wird ihm der Führerschein entzogen.</p>
<p>Melden Sie sich daher, nach Erhalt einer solchen Anordnung, umgehend bei einer Fahrschule! Diese wird Ihnen dann Fahrschule und Beginn des nächsten Seminars bekannt geben.<br />
<br />
<em><strong>Das Aufbauseminar für Fahranfänger wird nach den Richtlinien des DVR (Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V.) durchgeführt und hat folgende Regeln:</strong></em></p>
<ul>
<li>Teilnehmerzahl mindestens 6 und maximal 12</li>
</ul>
<ul>
<li>Dauer mindestens 2 Wochen bis maximal 4 Wochen</li>
</ul>
<ul>
<li>4 Sitzungen á 135 Minuten in der Seminargruppe</li>
</ul>
<ul>
<li> höchstens 1 Sitzung pro Tag</li>
</ul>
<ul>
<li>zwischen der 1. und 2. Sitzung findet eine Fahrprobe von mind. 30 Minuten in einer Gruppe von 3 Seminarteilnehmern statt, diese wird mit einem Kraftfahrzeug der Fahrschule durchgeführt und entspricht der Klasse, mit dem der Fahranfänger auffällig geworden ist</li>
</ul>
<p><em><strong>Weitere wichtige Informationen:</strong></em></p>
<ul>
<li>die Teilnahme an allen Sitzungsteilen ist Pflicht!</li>
</ul>
<ul>
<li> es wird keine Prüfung durchgeführt</li>
</ul>
<ul>
<li>nach einem solchen Seminar verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre</li>
</ul>
<p>Sollten Sie eine Anordnung für die Teilnahme an einem solchen Seminar erhalten haben, so setzen Sie sich bitte mit der Zentralenvergabestelle der Kreisgruppe Barnim in Verbindung.</p>
<p><em><strong>Diese erreichen Sie:</strong></em></p>
<ul>
<li>Telefon: 0160 14 98 4 60</li>
</ul>
<ul>
<li>E-Mail: <a href="mailto:zvs-kgbarnim@web.de" target="_blank">zvs-kgbarnim@web.de</a></li>
</ul>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>ASP &#8211; Aufbauseminar für Punkteauffällige</title>
		<link>http://www.fahrschule-ralf-witte.de/asp-punkteabbauseminar/</link>
		<comments>http://www.fahrschule-ralf-witte.de/asp-punkteabbauseminar/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 16 Oct 2010 16:24:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marian</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aufbauseminare]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.fahrschule-ralf-witte.de/?p=13</guid>
		<description><![CDATA[Mit der freiwilligen Teilnahme an einem solchen Seminar besteht die Möglichkeit, bis zu 4 Punkte abzubauen. Entscheidend hierbei ist der aktuelle Punktestand. Jedoch kann die Teilnahme an einem ASP auch von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde angeordnet werden, welche mit einer Frist verbunden ist. Melden Sie sich daher, nach Erhalt einer solchen Anordnung, umgehend bei einer Fahrschule! [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mit der freiwilligen Teilnahme an einem solchen Seminar besteht die Möglichkeit, bis zu 4 Punkte abzubauen. Entscheidend hierbei ist der aktuelle Punktestand.</p>
<p>Jedoch kann die Teilnahme an einem ASP auch von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde angeordnet werden, welche mit einer Frist verbunden ist.</p>
<p>Melden Sie sich daher, nach Erhalt einer solchen Anordnung, umgehend bei einer Fahrschule! Diese wird Ihnen dann Fahrschule und Beginn des nächsten Seminars bekannt geben.</p>
<p><em><strong>Das Aufbauseminar für Punkteauffällige wird nach den Richtlinien des DVR (Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V.) durchgeführt und hat folgende Regeln:</strong></em></p>
<ul>
<li>Teilnehmerzahl mindestens 6 und maximal 12</li>
</ul>
<ul>
<li>Dauer mindestens 2 Wochen bis maximal 4 Wochen</li>
</ul>
<ul>
<li>4 Sitzungen á 135 Minuten in der Seminargruppe</li>
</ul>
<ul>
<li>höchstens 1 Sitzung pro Tag</li>
</ul>
<ul>
<li>zwischen der 1. und 2. Sitzung findet eine Testfahrt von mind. 30 Minuten in einer Gruppe von 3 Seminarteilnehmern statt, diese wird mit einem Kraftfahrzeug der Fahrschule durchgeführt</li>
</ul>
<p><em><strong>Weitere wichtige Informationen:</strong></em></p>
<ul>
<li>die Teilnahme an allen Sitzungsteilen ist Pflicht!</li>
</ul>
<ul>
<li>es wird keine Prüfung durchgeführt</li>
</ul>
<ul>
<li>die Teilnahme an einem weiteren ASP Seminar ist erst nach dem Ablauf von 5 Jahren möglich</li>
</ul>
<p>Sollten Sie eine Anordnung für die Teilnahme an einem solchen Seminar erhalten haben, so setzen Sie sich bitte mit der Zentralenvergabestelle der Kreisgruppe Barnim in Verbindung.</p>
<p><em><strong>Diese erreichen Sie:</strong></em></p>
<ul>
<li> Telefon: 0160 14 98 4 60</li>
</ul>
<ul>
<li> E-Mail: <a href="mailto:zvs-kgbarnim@web.de">zvs-kgbarnim@web.de</a></li>
</ul>
]]></content:encoded>
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		<title>Führerschein Klasse B</title>
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		<pubDate>Sat, 16 Oct 2010 16:22:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marian</dc:creator>
				<category><![CDATA[Führerscheinklassen]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Führerscheinklasse B berechtigt zum Führen eines Kraftfahrzeugs, außer Krafträder mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3.500 kg und ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg. Es dürfen jedoch auch mehr als 750 kg angehangen werden, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers unter oder gleich der Leermasse des Zugfahrzeugs ist und beide [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignnone size-full wp-image-10" title="Führerscheinklasse B" src="http://www.fahrschule-ralf-witte.de/wp-content/uploads/2010/10/fuehrerscheinklasse-b-content.jpg" alt="Führerscheinklasse B" width="566" height="243" /></p>
<p>Die Führerscheinklasse B berechtigt zum Führen eines Kraftfahrzeugs, außer Krafträder mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3.500 kg und ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg.</p>
<p>Es dürfen jedoch auch mehr als 750 kg angehangen werden, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers unter oder gleich der Leermasse des Zugfahrzeugs ist und beide zulässigen Gesamtmassen nicht über 3.500 kg kommen. Nach Vollendung des 18. Lebensjahr kann man den Autoführerschein der Klasse B ausgehändigt bekommen.</p>
<p><strong><br />
Mindestalter: </strong> 16,5 Jahre (Siehe Begleitetes Fahren mit 17)<br />
<strong>Theoretische Prüfung:</strong> 3 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres möglich<br />
<strong>Praktische Prüfung:</strong> 1 Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres möglich<br />
<strong><br />
Ausbildung:</strong></p>
<ul>
<li> Theoretische Ausbildung: Ersterwerb: 12 x Grundstoff á 90 Minuten</li>
</ul>
<ul>
<li> Erweiterung eines Führerscheins:   6 x Grundstoff á 90 Minuten, 4 x Klassenspezifisch á 90 Minuten</li>
</ul>
<p><strong>Praktische Ausbildung: gemäß § 5 FahrschAusbO</strong></p>
<ul>
<li> 5 Sonderfahrstunden á 45 Minuten Überland</li>
</ul>
<ul>
<li> 4 Sonderfahrstunden á 45 Minuten Autobahn</li>
</ul>
<ul>
<li> 3 Sonderfahrstunden á 45 Minuten Dämmerung</li>
</ul>
<p><strong>Einschluss:</strong> Klassen S, M, L</p>
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