
Die Führerscheinklasse B berechtigt zum Führen eines Kraftfahrzeugs, außer Krafträder mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3.500 kg und ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg.
Es dürfen jedoch auch mehr als 750 kg angehangen werden, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers unter oder gleich der Leermasse des Zugfahrzeugs ist und beide zulässigen Gesamtmassen nicht über 3.500 kg kommen. Nach Vollendung des 18. Lebensjahr kann man den Autoführerschein der Klasse B ausgehändigt bekommen.
Mindestalter: 16,5 Jahre (Siehe Begleitetes Fahren mit 17)
Theoretische Prüfung: 3 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres möglich
Praktische Prüfung: 1 Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres möglich
Ausbildung:
- Theoretische Ausbildung: Ersterwerb: 12 x Grundstoff á 90 Minuten
- Erweiterung eines Führerscheins: 6 x Grundstoff á 90 Minuten, 4 x Klassenspezifisch á 90 Minuten
Praktische Ausbildung: gemäß § 5 FahrschAusbO
- 5 Sonderfahrstunden á 45 Minuten Überland
- 4 Sonderfahrstunden á 45 Minuten Autobahn
- 3 Sonderfahrstunden á 45 Minuten Dämmerung
Einschluss: Klassen S, M, L
