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Führerschein Klasse M

Die Führerscheinklasse M berechtigt zum Führen eines Kleinkraftrades mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h. Außerdem dürfen mit dieser Klasse laut § 76 FeV auch Kleinkrafträder der ehemaligen DDR, die bis zum 28.02.1992 erstmalig in den Verkehr gekommen sind, gefahren werden. Den Führerschein kann man ab Vollendung des 16. Lebensjahrs ausgehändigt bekommen.

Mindestalter: 15,5 Jahre

Theoretische Prüfung: 3 Monate vor Vollendung des 16. Lebensjahres möglich

Praktische Prüfung: 1 Monat vor Vollendung des 16. Lebensjahres möglich

Ausbildung:
Theoretische Ausbildung: 12 x Grundstoff á 90 Minuten
2 x Klassenspezifisch á 90 Minuten

Praktische Ausbildung: gemäß § 5 FahrschAusbO
keine Sonderfahrstunden