Die Führerscheinklasse A beschränkt oder A18 berechtigt zum Führen eines Kraftrades mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm und einer maximalen Leistung von 25 kW. Wobei das Verhältnis zwischen Masse und Leistung 0,16 kW/kg nicht überschritten werden darf. Nachdem man diese Führerscheinklasse zwei Jahre besitzt, entfallen die Beschränkungen und es dürfen auch unbeschränkte Krafträder geführt werden. Den Führerschein der Klasse A beschränkt kann mit Vollendung des 18. Lebensjahrs ausgehändigt bekommen.
Mindestalter: 17,5 Jahre
Theoretische Prüfung: 3 Monate vor Vollendung des 18. Lebensjahres möglich
Praktische Prüfung: 1 Monat vor Vollendung des 18. Lebensjahres möglich
Ausbildung:
- Theoretische Ausbildung: Ersterwerb: 12 x Grundstoff á 90 Minuten
- Erweiterung eines Führerscheins: 6 x Grundstoff á 90 Minuten
- 4 x Klassenspezifisch á 90 Minuten
- Praktische Ausbildung: gemäß § 5 FahrschAusbO
- 5 Sonderfahrstunden á 45 Minuten Überland
- 4 Sonderfahrstunden á 45 Minuten Autobahn
- 3 Sonderfahrstunden á 45 Minuten Dämmerung
Hat der Bewerber die Klasse A1 im Vorbesitz, so halbieren sich die Sonderfahrstunden in folgendem Umfang:
- 3 Sonderfahrstunden á 45 Minuten Überland
- 2 Sonderfahrstunden á 45 Minuten Autobahn
- 1 Sonderfahrstunden á 45 Minuten Dämmerung
Einschluss: Klasse M, A1
