Die Führerscheinklasse A oder A25 berechtigt zum Führen eines Kraftrades. Den Führerschein der Klasse A bekommt man nach Vollendung des 25. Lebensjahr ausgehändigt.
Mindestalter: 24,5 Jahre
Theoretische Prüfung: 3 Monate vor Vollendung des 25. Lebensjahres möglich
Praktische Prüfung: 1 Monat vor Vollendung des 25. Lebensjahres möglich

Ausbildung:
- Theoretische Ausbildung Ersterwerb: 12 x Grundstoff á 90 Minuten
- Erweiterung eines Führerscheins: 6 x Grundstoff á 90 Minuten, 4 x Klassenspezifisch á 90 Minuten
Praktische Ausbildung: gemäß § 5 FahrschAusbO
- 5 Sonderfahrstunden á 45 Minuten Überland
- 4 Sonderfahrstunden á 45 Minuten Autobahn
- 3 Sonderfahrstunden á 45 Minuten Dämmerung
Hat der Bewerber die Klasse A1 im Vorbesitz, so halbieren sich die Sonderfahrstunden in folgendem Umfang:
- 3 Sonderfahrstunden á 45 Minuten Überland
- 2 Sonderfahrstunden á 45 Minuten Autobahn
- 1 Sonderfahrstunden á 45 Minuten Dämmerung
Einschluss: Klassen M, A1
