Die Führerscheinklasse A1 berechtigt zum Führen eines Leichtkraftrades mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer maximalen Leistung von 11 kW. Bis zum 18. Lebensjahr darf das Kraftfahrzeug keine Höchstgeschwindigkeit aufweisen, die über 80 km/h liegt. Den Führerschein kann man ab Vollendung des 16. Lebensjahrs ausgehändigt bekommen.
Mindestalter: 15,5 Jahre
Theoretische Prüfung: 3 Monate vor Vollendung des 16. Lebensjahres möglich
Praktische Prüfung: 1 Monat vor Vollendung des 16. Lebensjahres möglich
Ausbildung:
Theoretische Ausbildung: 12 x Grundstoff á 90 Minuten
4 x Klassenspezifisch á 90 Minuten
Praktische Ausbildung gemäß § 5 FahrschAusbO:
- 5 Sonderfahrstunden á 45 Minuten Überland
- 4 Sonderfahrstunden à 45 Minuten Autobahn
- 3 Sonderfahrstunden á 45 Minuten Dämmerung
Einschluss: Klasse M
