Die Führerscheinklasse BE berechtigt zum Führen einer Fahrzeugkombination aus einem Fahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, welche nicht unter die Führerscheinklasse B fällt. Nach Vollendung des 18. Lebensjahr kann man den Führerschein der Klasse BE ausgehändigt bekommen.

Mindestalter: 16,5 Jahre (Siehe Begleitetes Fahren mit 17)
Praktische Prüfung: 1 Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres möglich
Ausbildung:
- Theoretische Ausbildung keine theoretische Ausbildung erforderlich
Praktische Ausbildung: gemäß § 5 FahrschAusbO
- 3 Sonderfahrstunden á 45 Minuten Überland
- 1 Sonderfahrstunden á 45 Minuten Autobahn
- 1 Sonderfahrstunden á 45 Minuten Dämmerung
Einschluss: kein
