Die Führerscheinklasse AM berechtigt zum Führen von:
- Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren,
- Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor),
- dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.
Mindestalter: 16 Jahre
Theoretische Prüfung: 3 Monate vor Vollendung des 16. Lebensjahres möglich
Praktische Prüfung: 1 Monat vor Vollendung des 16. Lebensjahres möglich
Ausbildung:
Die Ausbildung erfolgt nach §4 und §5 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung, mit dem Ziel Sie erfolgreich auf die Führerscheinprüfungen vorzubereiten.
Theoretische Ausbildung:
- 12 x Grundstoff á 90 Minuten
- 2 x Klassenspezifischer Zusatzstoff á 90 Minuten
Praktische Ausbildung:
- keine Sonderfahrstunden vorgesehen
Einschluss: kein
Anmerkung:
Außerdem dürfen mit dieser Klasse laut § 76 FeV auch Kleinkrafträder (z.B. S 50, S 51, Schwalbe …), die bis zum 28.02.1992 erstmalig in den Verkehr gekommen sind, gefahren werden.