Die Führerscheinklasse BE berechtigt zum Führen einer Fahrzeugkombination, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger besteht, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt.
Mindestalter: 18 Jahre
Theoretische Prüfung: keine Prüfung
Praktische Prüfung: 1 Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres möglich
Ausbildung:
Die Ausbildung erfolgt nach §5 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung, mit dem Ziel Sie erfolgreich auf die Führerscheinprüfungen vorzubereiten.
Theoretische Ausbildung:
keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben
Praktische Ausbildung:
- 3 Sonderfahrstunden á 45 Minuten Überland
- 1 Sonderfahrstunden á 45 Minuten Autobahn
- 1 Sonderfahrstunden á 45 Minuten Dämmerung
Einschluss: kein